Prinzip der Steuer

Als Steuer bezeichnet man eine bestimmte Geldleistung, die allen Personen, die einen so genannten steuerlichen Tatbestand verwirklichen, von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen wie einem Staat, Bundesland oder einer Stadt zum Zweck der Erzielung von Einnahmen auferlegt wird. Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, für die man als Steuerzahler keine bestimmte Leistung des Staates verlangen kann und die zum Zweck der Deckung des Finanzbedarfs der Allgemeinheit unabhängig vom Ansehen des Einzelnen gezahlt werden müssen, wenn eine Steuerpflicht besteht.

Das Wort Steuer entstammt dem Althochdeutschen Wort „stiura“, was Stütze in Form einer Unterstützung meint. Während Steuern früher in Form von Sachleistungen oder Diensten getätigt wurden, sind sie heutzutage reine Geldleistungen. Im modernen Staatswesen sind Steuern die wichtigsten Einnahmequellen zur Finanzierung des Staates und dessen Aufgaben. Da es sich bei der Steuer um einen äußerst sensiblen und komplexen Sachverhalt handelt, ist das Steuerwesen nicht selten gesellschaftlicher und politischer Streitpunkt.

Über Einnahmen aus Steuergeldern werden verschiedene staatliche Aufgaben finanziert, wie beispielsweise die Finanzierung des Ausgleichs sozialer Unterschiede, die Entlohnung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Unterstützung von Wissenschaft, Bildung, Kultur und Lehre sowie die Schaffung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur. Neben dem reinen Finanzierungsgedanken kann eine Steuer aber auch einen bestimmten moralischen Aspekt besitzen, was beispielsweise bei der Tabaksteuer und der Steuer auf alkoholische Mixgetränke zur Eindämmung von Suchtpotenzial der Fall ist. Durch verschiedene Steuervergünstigungen wird gesellschaftspolitisch gefordertes Verhalten hingegen subventioniert. Als Beispiel für eine Steuer mit dem Hintergedanken der Umverteilung fungiert der so genannte Solidaritätszuschlag, dessen Ziel die Verteilung finanzieller Mittel von West nach Ost zur Strukturförderung ist. Auch die Einkommenssteuer ist im Sinne der Umverteilung festgesetzt, damit Personen mit weniger Einkommen auch weniger belastet werden als Personen mit höheren Einkünften.

Für das System der Steuer kann man drei Hauptsteuergruppen benennen. Die Besitzsteuern wie die Einkommenssteuer, Gewerbeteuer oder Körperschaftssteuer werden als Ertragssteuern auf die Anhäufung von Vermögen erhoben. Auch die Besteuerung von Besitz von diversen Vermögensgegenständen gilt als Besitzsteuer in Form von Substanzsteuern wie der Grundsteuer. Verkehrssteuern werden auf das Teilnehmen am Wirtschafts- und Rechtsverkehr erhoben. Dazu zählen Grunderwerbs-, Versicherungs- sowie die Umsatzsteuer. Als Verbrauchsteuern gelten Strom-, Kaffee- oder auch Stromsteuer. Je nach Steuerart fließen die Einnahmen in Deutschland in den Bund, die Länder oder in die Gemeinden. Bundessteuern sind beispielsweise Mineralöl- und Tabaksteuer und Zölle. Gemeinschaftssteuern wie die Einkommens- oder Umsatzsteuer verwalten die Finanzämter im Auftrag des Bundes und werden gemeinsam an Länder und den Bund gezahlt. Gewerbe- und Grundsteuern hingegen fließen in die Gemeinden, die dafür auch die Steuersätze durch ihre Finanzämter festzulegen haben.

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