Allgemeine Informationen zu Steuern

Jede Person in Deutschland, die über ein gewisses Einkommen verfügt, muss Steuern an den Staat entrichten. Dieser benötigt Steuern, um ein geordnetes Zusammenleben der Bürger innerhalb des Landes aufrechterhalten zu können. Mithilfe von Steuergeldern werden beispielsweise Kindergärten errichtet oder Straßeninstandsetzungsarbeiten durchgeführt.
Natürlich ist es das gute Recht eines jeden Bürgers, die eigene Steuerlast möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Dies kann durch verschiedene legale Steuertricks geschehen, welche das zu versteuernde Einkommen deutlich reduzieren können.

Grundsätzlich dient der gesamte Verdienst einer Person während eines Jahres als Grundlage für eine Berechnung der Einkommensteuer. Jedoch kann der Steuerzahler von seinen jeweiligen Einkünften bestimmte Aufwendungen abziehen. Ein Beispiel hierfür sind die sogenannten Werbungskosten, zu denen beispielsweise Fortbildungskosten, Kosten für die Fahrt zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel und Bewerbungskosten zu zählen sind.
Auch Sonderausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherung. Zudem können auch Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, welche für die Berufsausbildung notwendig sind. Darüber hinaus lässt sich auch durch Freibeträge für Kinder sowie außergewöhnliche Belastungen die entsprechende Steuerlast reduzieren.
Erst wenn alle Beträge gegeneinander aufgerechnet worden sind, kann das tatsächlich zu versteuernde Einkommen beziffert werden.

 

Steuern sparen am Beispiel der privaten Altersvorsorge

Beispielsweise im Bereich der privaten Altersvorsorge existieren mehrere Möglichkeiten, um Steuern sparen zu können. Insbesondere durch die Basisrente für selbstständig und freiberuflich tätige Personen und durch die Riester-Rente, die allen Arbeitnehmern in Deutschland offen steht, hat die Regierung viele steuerliche Anreize geschaffen, um den Steuerzahlern das Sparen für den Lebensabend besonders schmackhaft machen zu können.
Die Beiträge, die im Rahmen der Basisrente und Rürup-Rente abgeführt werden, können bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Bei Singles beträgt dieser Maximalbetrag 20.000 Euro und bei verheirateten Personen mit 40.000 Euro genau das Doppelte. Dies bedeutet, dass die gezahlten Beiträge die Steuerlast des Steuerzahlers deutlich reduzieren können. Allerdings muss an dieser Stelle eingeräumt werden, dass die genannten Höchstbeträge erst ab dem Jahr 2025 voll und ganz im Rahmen der Steuer angesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten Übergangsregelungen, welche eine jährliche Anhebung des entsprechenden Sonderausgabenabzugs von jeweils 2 % vorsehen. Im Jahr 2010 konnte ein Steuerzahler somit 70 % des Betrages ansetzen, was einem Betrag von 14.000 Euro entspricht.

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