Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Steuer, die vom jeweils zuständigen Finanzamt auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bei bestimmten Einkünften wird die jeweils fällige Einkommenssteuer automatisch durch einen festgeschriebenen Steuerabzug in Form von Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlag erhoben. Im deutschen Steuerrecht ist die Einkommenssteuer eine der bekanntesten Steuerformen, da fast jede Berufsgruppe zur Zahlung einer Einkommenssteuer, die sich nach der Höhe des erzielten Einkommens richtet, verpflichtet ist.

Die Einkommenssteuer, die man zu zahlen hat, ergibt sich aus der Anwendung des so genannten Einkommenssteuertarifs auf das Einkommen, was zu versteuern ist. Dafür ist das Finanzamt zuständig, dem sowohl die Festsetzung als auch die Erhebung von Einkommenssteuern obliegt. Dabei entrichtet der Steuerzahler an das Finanzamt, was die Zuständigkeit für seinen Wohnsitz besitzt.

Sowohl Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Arbeit, aus gewerblichen Betrieben, aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietungen und Verpachtungen sowie alle Einkünfte, die im Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes genannt werden, werden mit einer Einkommenssteuer versehen. So gelten auch Einkünfte aus der staatlichen Rentenversicherung und Einkünfte von so genannten privaten Veräußerungsgeschäften als Einkommen und gehören daher mit einem bestimmten Steuersatz versteuert.

Bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten, beim Gewerbebetrieb sowie bei selbstständiger Arbeit zählt als Einkünfte der erwirtschaftete Gewinn. Durch den Betriebsvermögensausgleich oder durch Kennzeichnung als Überschuss der betrieblichen Einnahmen über die geleisteten Betriebsausgaben wird der letztlich zu versteuernde Gewinn errechnet. Bei kleinen Landwirtschaftsbetrieben gibt es eine Ausnahme, da hier der Gewinn nach durchschnittlichen Sätzen ermittelt wird. Von den erzielten Einkünften aller betroffenen Berufsgruppen kann man all die Aufwendungen und Kosten abziehen, die man zum Erwerb, zur Sicherstellung und zum Erhalt der Einkünfte benötigt, was beispielsweise für Fahrt- und Werbekosten gilt. Dadurch kann man seine Einkommenssteuer mindern, allerdings müssen alle Ausgabeposten in der jährlich abzugebenden Einkommenssteuererklärung auch kenntlich gemacht und per beigefügten Belegen nachgewiesen werden. Die Einkommenssteuererklärung wird in Form von selbstständig ausgefüllten Formularen angefertigt. Die jeweils relevanten Formulare zur Einkommenssteuererklärung liegen in Finanzämtern, Rathäusern, Ortsämtern, im Internet und Bürgerbüros aus. Auch kann man die Formulare direkt online ausfüllen und auf elektronischem Weg verschicken. Wichtig ist, dass man die jährliche Frist zur Einreichung der vollständigen Einkommenssteuererklärung nicht verpassen sollte.

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